Beiständin / Beistand werden
Für das Oberwallis sind wir immer auf der Suche nach Freiwilligen, welche bereit sind, schutzbedürftige Personen im Rahmen einer Beistandschaft zu begleiten und zu unterstützten.
Meistens kommen private Mandatsträger:innen, sogenannte PriMas, aus dem sozialen Umfeld der betroffenen Person. Jedoch verfügen nicht alle Menschen, welche auf eine Beistandschaft angewiesen sind, über Vertrauenspersonen in ihrer familiären oder persönlichen Umgebung. Darum sucht die PriMa-Fachstelle Oberwallis in Kooperation mit der KESB stets nach Personen, welche sich als Mandatsträger:in zur Verfügung stellen und welche an der Führung einer Beistandschaft interessiert sind.
Sind Sie interessiert ein Beistandschaftsmandat zu übernehmen? Weiter Informationen finden Sie weiter unten oder nehmen Sie mit uns Kontakt auf, sehr gerne beraten wir Sie über die Aufgaben und Verantwortungen eines:r Mandatsträgers:in.
Du bist daran interessiert, Beiständin/Beistand zu werden?
Wer kann Beiständin oder Beistand werden?
Jede Bürgerin und jeder Bürger, welche*r sich für die Verbesserung des Alltags einer schutzbedürftigen Person einsetzen möchte, gerne Beziehungen zu anderen Menschen pflegt, offen für Vielfalt ist, über Freizeit verfügt, eine einfache Buchhaltung führen kann und Freude an administrativer Arbeit hat, kann als Privatbeiständin oder Privatbeistand tätig sein.
Beiständinnen und Beistände können Familienmitglieder, Verwandte oder andere Personen sein, die sich für das Amt interessieren.
Voraussetzungen
Um als zukünftiger Beistand oder zukünftige Beiständin ernannt zu werden, müssen Sie jedoch folgende Voraussetzungen erfüllen:
Volljährig sein
Nicht unter Beistandschaft stehen
Die deutsche Sprache beherrschen
Keinen Eintrag im Strafregister haben (Privat- und Sonderprivatauszug)
Nicht in Betreibung sein
In der Schweiz wohnhaft sein
Wieso braucht es Beiständinnen und Beistände?
Alter, Krankheit, Behinderung oder besondere Umstände können dazu führen, dass eine Person schutzbedürftig wird. Manchmal kann sie sich nicht mehr allein um ihre Angelegenheiten kümmern. Dann benötigt sie einen Schutz in Form einer Beistandschaft. Wenn die Familie oder die Angehörigen nicht in der Lage sind, der Person zu helfen, wird von der Schutzbehörde eine Beiständin oder ein Beistand ernannt.
Aufgaben der Beiständin / des Beistands
Die Aufgabe der Beiständin oder des Beistands besteht darin, die schutzbedürftige Person zu schützen und ihr bei der Bewältigung von Herausforderungen in administrativen, sozialen oder finanziellen Angelegenheiten zu helfen, bis es der Person wieder besser geht und sie, wenn möglich, ihre Selbstständigkeit wiedererlangt.
Entlöhnung
Die Schutzbehörde legt die Entlöhnung des Beistands und die Entschädigung für nachgewiesene Auslagen in der Regel bei der periodischen Prüfung des Tätigkeitsberichts und der Abrechnungen fest. Die monatliche Entlöhnung wird zwischen 50 und 300 Franke bemessen.
Ausbildung
Private Beiständinnen und Beistände müssen innerhalb von sechs Monaten nach ihrer Ernennung eine Ausbildung (3 Abende) im Bereich des Kindes- und Erwachsenenschutzes absolvieren. Diese Ausbildung ist kostenlos und wird von der HES-SO in Siders angeboten.
Unterstützung für Beiständinnen und Beistände
Der Beistand wird bei der Ausführung seines Mandats von der PriMa-Fachstelle Oberwallis und der Schutzbehörde jederzeit und kostenlos unterstützt.
Vorgehensweise und Fragen
Wenn Sie interessiert sind, wenden Sie sich bitte an die PriMa-Fachstelle Oberwallis. Wir geben Ihnen gerne Auskunft und beantworten alle Fragen, die Sie zum Thema Beistandschaft haben.